Dienstag, 12. März 2013

Zeitspringer-Blog und Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist mittlerweile wieder ein Stück weitergekommen. Es ist zwar noch mehr „entschärft“ worden gegenüber dem Stand, als ich letztes Jahr über das Leistungsschutzrecht geschrieben habe. Aber dennoch wird jetzt allenthalben gerätselt, was das Leistungsschutzrecht für das eigene Webprojekt zu bedeuten hat. Dankenswerterweise hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke schnell einen Beitrag mit „FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (für Blogger, Social Media & Journalisten)“ in das Netz gestellt.

Wenn schon so ein Leistungsschutzrecht kommt, dann muß der Gesetzgeber die Auswirkungen im Blick haben. Es düfte nicht sein, daß jetzt Leute, die „eigentlich“ nicht betroffen sein sollten, stundenlang über die rechtlichen Auswirkungen rätseln müssen und zur Sicherheit ihre Aktivitäten einschränken. Ich hatte bei meinem letztjährigen Eintrag zum Leistungsschutzrecht den Verdacht, daß diese Unsicherheit bei Internetaktivitäten gewollt ist: „Also zum einen scheinen sich die Presseverlage durch Eigenprodukte nicht mehr in der Lage zu sehen, ihre frühere Stellung auch in Zeiten des Internets zu erhalten. Zum anderen die - ich habe den Eindruck gewollte - Unsicherheit im Internet. Obwohl eigentlich Verzögerung, Verhinderung und Unsicherheit genau das Falsche für neue Entwicklungen ist.“ Leider hat unsere Regierung nichts getan, um bei mir diesen Verdacht zu entkräften. Es gibt sogar aktuell mit dem Rechtsanwalt Udo Vetter eine prominente Stimme, die genau diese Unsicherheit thematisiert.

Wie aus den FAQs von Thomas Schwenke hervorgeht, werden Blogs durch das Leistungsschutzrecht ebenfalls zum Unsicherheitsfaktor. Ich würde mein Werk eher als Privatblog / Hobbyblog und nicht als „Presseerzeugnis“ einsortieren. Aber wie Thomas Schwenke ausführt, können Blogs die Kriterien für Presseerzeugnisse erfüllen. Und von außen ist man dann nicht sicher, wie mein Blog zu sehen ist.

Mir hat jetzt diese Klarstellung vom Heise Zeitschriften Verlag gut gefallen: In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht.

Also sofern es für meinen Blog überhaupt relevant ist, übernehme ich die darin zu findenden Aussagen für meinen Blog. Also Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus meinem Blog sind auch mir weiter höchst willkommen und bedürfen keiner Erlaubnis.

3 Kommentare:

Stephan G. hat gesagt…

Jürgen, ich habe den Zeitspringer für den Grimme Online-Preis vorgeschlagen. Ich muss doch die Seite mal anschieben...

Stephan

Jürgen K. hat gesagt…

Stephan, jetzt mach mal nich son Stress ey!

Reicht doch schon was über Deinen Link gekommen ist. Die Quelle Google wurde erstmals von einer anderen Website geschlagen und das auch noch mit Abstand! Sind die alle echt oder hast Du einen Robot eingestellt?

Vielen Dank und viele Grüße!

Jürgen

Stephan G. hat gesagt…

Hey Jürgen, ich lasse doch keinen Robot laufen. Das ist alles organisch - wirklich! Vielleicht sollte ich Dich merkt verlinken :-)

Grueße,
Stephan