Donnerstag, 27. Januar 2011

Das Schatzregal

Derzeit wollen CDU und FDP in Hessen ein Schatzregal einführen. Ein Schatzregal ist nach der Wikipedia „eine rechtliche Regelung, nach der herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.“ Wie in der Wikipedia weiter steht, ist das Schatzregal „eine Ausnahme der Regelung zum Schatzfund in § 984 BGB, der sogenannten Hadrianischen Teilung. Dabei erwirbt das Eigentum am Fund je zur Hälfte der Finder und der Grundstückseigentümer. In den meisten deutschen Ländern enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift, die ein Schatzregal für Bodendenkmäler vorsieht. Ausnahmen sind Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.“

Anders ausgedrückt: es ist für den Finder wesentlich günstiger in einem Bundesland ohne Schatzregal etwas zu finden. Das hat vermutlich nicht nur Auswirkungen für den Finder, sondern auch auf die Frage, ob und wo ein Fund gemeldet wird. Die Wikipedia erwähnt den „Fundtourismus“ - man findet etwas in einem Bundesland mit Schatzregal, gibt den Fundort aber in einem Bundesland ohne Schatzregal an. Auf diese Weise wäre bspw. Bayern von einer hessischen Änderung direkt betroffen. Indirekt vermutlich dadurch, daß die hessische Einführung des Schatzregals auch eine entsprechende Diskussion in Bayern aufleben läßt.

Hier unter dem Titel „Soll Hessen ein Schatzregal einführen?“ von Dr. Klaus Graf im Archivalia-Blog umfangreiche Informationen. Bei ihm finden sich noch weitere Blog-Einträge zum Thema. Aktuell weist er auf einen Fernseh-Bericht in der hr-Sendung "Hauptsache Kultur" heute abend um 22.45 Uhr hin. Die Sendung soll nach seinen Angaben am Freitag, 4.50 Uhr und am Sonntag, 10.15 Uhr wiederholt werden.

Zudem noch einmal der Verweis auf die in meinem Blog-Beitrag „Versiegelt der Denkmalschutz Bayern?“ erwähnte Website von Thorsten Straub „Sondengänger in Deutschland“. Es geht u.a. um die unterschiedlichen Positionen der Interessengruppen, um gesetzliche Regelungen und darum, was wertvolle Funde dem Finder gebracht haben.

2 Kommentare:

Jens hat gesagt…

Die Probleme für die Finder beim Melden eines bedeutenden Schatzfunds waren auch ohne Schatzregal schon gravierend. Mit Einführung des Schatzregals wird vermutlich kein informierter Mensch mehr melden.

Anonym hat gesagt…

Ich als Beamter kann dem Schatzregal nur zustimmen.Durch diese ewigen Fundmeldungen war es richtig unruhig geworden bei uns auf dem Amt.Danach wird die alte Ruhe wieder einkehren.
Ich verstehe auch nicht wie man sich außer Dienst oder in der Freizeit noch mit Vor-und Frühgeschichte befassen muss.Dafür gibts doch Ämter.Ich würde nie einer Privatperson eine Nachforschungsgenehmigung erteilen,weil diese soviel Mehrarbeit verursachen und wir keine zusätzlichen Beamten mehr einstellen können.
Thorsten